Leben im „Risikogebiet“ – das neue Hochwasserschutzgesetz mit weitreichenden Folgen

Der Ortschaftsrat Dabrun hatte vor einigen Tagen Kommunalpolitiker und Landwirte geladen um gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Ulrich Petzold über das neue Hochwasserschutzgesetz II zu diskutieren. Herr Petzold ist Mitglied im Ausschuss Umwelt, Bau und Naturschutz, also direkt in das Verfahren involviert. (Nachzulesen in der MZ vom 08.05.2017)
Damit sollte ein Thema bekannt gemacht werden, dass in der öffentlichen Wahrnehmung kaum angekommen ist.

Die Gesetzesvorlage soll u. a. Planungs- und Genehmigungsverfahren im Hochwasserschutz erleichtern und beschleunigen.
Soweit der positive Aspekt.
Der Schwerpunkt der Änderungen betrifft das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Weitere Änderungen sind im Baugesetzbuch, im Bundesnaturschutzgesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehen.

Die Kehrseite der Medaille betrifft Beschränkungen in sogenannten „Risikogebieten“.

Insbesondere erregen die neuen Paragraphen 78 b und c des Entwurfes Unmut.
In §78b (Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten) ist gefordert, dass bei der Bauleitplanung die Risiken der Gebiete zu berücksichtigen sind.
Satz 2 wird konkreter:
Bauliche Anlagen dürfen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der der Technik errichtet und wesentlich erweitert werden.
Bei den Anforderungen an die Bauweise ist auch die Höhe des möglichen Schadens zu berücksichtigen.

Die Details dieser Forderung sind unklar. Auf alle Fälle wird das Bauen dadurch nicht billiger werden.
 

Konkreter sind nachfolgende Festlegungen.
In § 78c (Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten) wird die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen verboten und Bestandsanlagen sind innerhalb von 15 Jahren “hochwassersicher“ nachzurüsten bzw. durch alternative Energiequellen zu ersetzen.

Wartenburg ist, Dank der Baumaßnahmen der letzten Jahre, mit neuen Deichanlagen geschützt (hoffen wir, dass der Bereich Grobe Sau in den nächsten Jahren noch fertiggestellt wird).
Was haben wir also mit Risikogebieten zu tun?


(Quelle: Landesbetriebes für Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt)

Seitens des Landesbetriebes für Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt (LHW) wurde diese Karte entwickelt und ins Internet gestellt.
Tiefblau erscheinen dort die sogenannten Risikogebiete. Zu erkennen ist, der größte Teil der Elbaue ist davon betroffen.

 

Im Bundestag sollte ursprünglich am 27. April 2017 abschließend über den Gesetzentwurf debattiert werden, der Tagesordnungspunkt wurde allerdings kurz zuvor von der Tagesordnung abgesetzt. Die Verabschiedung ist nach Meldungen der MZ am 18.05.2017 erfolgt.

Sind die Folgen für unser Gebiet schon absehbar?

Neben den oben genannten Forderungen an den technischen Stand der Bauwerke und den Einsatz von Ölheizungen stehen natürlich weitere Fragen:
Wie verhält es sich mit der Förderfähigkeit von Baumaßnahmen, wie entwickeln sich Versicherungsbeiträge?  …
Es gibt viele Fragen!

Es ist an der Zeit zu informieren!